Wenn ein Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vortäuscht ist dieses „an sich“ geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Februar 2015 geurteilt (Urteil vom 12.02.2015 zu Az. 21 Sa 1902/14).