Der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet auf seiner Internetseite von dem rechtlichen Risiko, dass die Nutzung von Videokameras im Auto (sogenannte Dashcams) in Deutschland birgt.
(Quelle: http://anwaltverein.de/de/newsroom/nr-04-16-dashcams-sind-ein-rechtliches-risiko)
Pressemitteilung Verbraucher
Nr. 04/16: Dashcams sind ein rechtliches Risiko
Wer die Kameras dauerhaft nutzt, verstößt gegen den DatenschutzBerlin (DAV). Dashcams sind derzeit ein Verkaufsschlager bei Autofahrern. Die Nutzung der kleinen Kameras ist aber ein rechtliches Risiko. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
„Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wer die Kamera in seinem Auto montiert, sollte sie nur bei einem konkreten Anlass einschalten. „Wer wegen einer bevorstehenden Gefahrensituation die Dashcam einschaltet, verstößt nicht gegen die geltenden Gesetze“, urteilt Swen Walentowski. Nutzer sollten aber beachten, dass die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst benutzt werden können. Die Polizei kann im Falle eines Unfalles die Dashcam sicherstellen.
Weitere Informationen über Dashcams und ihre rechtlichen Bedingungen im Straßenverkehr, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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www.anwaltauskunft.dePressemitteilung vom 14.01.2016 10.15